Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 04.10.1991

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1992 - IV ZR 284/90   

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https://dejure.org/1992,9569
BGH, 11.03.1992 - IV ZR 284/90 (https://dejure.org/1992,9569)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1992 - IV ZR 284/90 (https://dejure.org/1992,9569)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1992 - IV ZR 284/90 (https://dejure.org/1992,9569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer Eigentumswohnung nach dem Bauherrenmodell aus steuerlichen Gründen - Begrenzung der Haftung des Versicherers durch die Deckungssumme - Erstreckung der Freistellung auf Hauptforderungen und Nebenforderungen - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 150 Abs. 2; AVB-WB § 3 II Nr. 2
    Für die beim VN angefallenen Verzugszinsen gilt § 150 Abs. 2 S. 2 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88

    Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 284/90
    Soweit sich die Beklagte dennoch über den Umfang des Prozeßrisikos geirrt haben sollte, hindert ein solcher Irrtum nicht den Eintritt des Verzuges (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 - VersR 1990, 153).
  • BGH, 08.11.1989 - IVa ZR 163/88

    Begrenzung der Einstandspflicht der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 11.03.1992 - IV ZR 284/90
    Mit seinem Urteil vom 8. November 1989 (IVa ZR 163/88 - VersR 1990, 191 unter II) hat der Senat entschieden, daß § 3 II Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Angehörigen der Wirtschaftsprüfenden sowie wirtschafts- und steuerberatenden Berufe (AVB-WB), wonach die Versicherungssumme den Höchstbetrag der dem Versicherer obliegenden Leistung darstellt, die Vorschrift des § 150 Abs. 2 Satz 2 WG nicht abbedingt.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2011 - 7 U 127/09

    Direktanspruch aus D&O-Versicherung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, hat der Versicherer jedenfalls dann den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherten zu einer Verzögerung der Befriedigung des Geschädigten veranlasst, wenn er mit der Erfüllung seiner Freistellungsverpflichtung in Verzug geraten ist (BGH VersR 1992, 1257 f. Rn 9 in juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 4 U 182/17

    Deckung aus einem D&O-Versicherungsvertrag

    Denn der Versicherer, der mit der Erfüllung seiner Freistellungsverpflichtung in Verzug gerät, veranlasst damit den Versicherungsnehmer, die Befriedigung des Dritten zu verzögern (BGH, Urteil vom 11. März 1992, Az. IV ZR 284/90, zitiert nach juris, Rdnr. 9).
  • KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03

    Berufshaftpflicht: Umfang des Versicherungsschutzes für Architekt bei

    Denn die Klägerin kann jedenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem die Beklagte mit der Erfüllung des - wie im Nachhinein feststeht - bestehenden Befreiungsanspruchs des mitversicherten Generalplaners in Verzug geriet, Verzugszinsen fordern (vgl. BGH VersR 1992, 1257f).
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 04.10.1991 - 14 C 196/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12672
AG Bremen, 04.10.1991 - 14 C 196/91 (https://dejure.org/1991,12672)
AG Bremen, Entscheidung vom 04.10.1991 - 14 C 196/91 (https://dejure.org/1991,12672)
AG Bremen, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 14 C 196/91 (https://dejure.org/1991,12672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AHB § 1 Nr. 1 und 3
    Einbau einer neuen Schließanlage nach Diebstahl eines Büroschlüssels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1257
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